
Das Wichtigste zusammengefasst:
- Als Geschädigte:r eines Autounfalls kannst du immer selbst entscheiden, ob du dir die Schadensumme von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auszahlen oder den entstandenen Schaden durch eine Reparatur wieder instand setzen lässt.
- Bei einer sogenannten fiktiven Abrechnung basiert die Auszahlungssumme auf einem Kostenvoranschlag oder dem Gutachten eines Kfz-Sachverständigen.
- Wenn du unschuldig in einen Unfall involviert bist, hast du das Recht, auf Kosten der gegnerischen Versicherung eine:n unabgängige:n Gutachter:in einzuschalten.
Was ist der Unterschied zwischen einer fiktiven und einer konkreten Abrechnung?
Angenommen, du bringst dein Auto nach einem Unfall zur Reparatur, dann erstellt die Werkstatt eine konkrete Abrechnung, auf der alle nötigen Schritte inklusive Stundenlohn und Ersatzteile etc. zur Wiederinstandsetzung aufgelistet sind. Auf dieser Basis werden die anfallenden Kosten durch die Versicherung beglichen.
Wenn du dich nach einem unverschuldeten Unfall gegen eine Reparatur deines Autos durch eine Kfz-Werkstatt entscheidest, bekommst du von der Versicherung des Unfallverursachers oder der Unfallverursacherin die Schadensumme ausbezahlt. Das nennt man dann eine fiktive Abrechnung. Die Auszahlungssumme basiert auf dem Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder – noch besser – dem Gutachten eines Kfz-Sachverständigen.
Unsere Empfehlung: Für die Ermittlung des exakten Betrages solltest du unabhängige Kfz-Gutachter:innen hinzuziehen. Sie führen in ihrem Gutachten alle entschädigungsfähigen Positionen an. Die hierfür entstandenen Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.
Welche Voraussetzungen benötige ich, damit ich den Unfallschaden ausbezahlt bekomme?
Als Geschädigte:r hast du nach einem Unfall immer das Recht, dir die Schadensumme von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auszahlen zu lassen. Die Wahl zwischen Instandsetzung und Auszahlung der Reparaturkosten ist sogar gesetzlich verankert. In schönstem Jurist:innendeutsch klingt das so:
Art und Umfang des Schadensersatzes nach § 249 BGB
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Für die fiktive Abrechnung braucht die gegnerische Versicherung einen sogenannten „Rechnungsersatz“, also ein Gutachten, das die Schadenhöhe aufzeigt. Das Gute ist: Unabhängige Kfz-Gutachter:innen berücksichtigen auch den mit dem Unfall verbundenen Wertverlust deines Autos. Aufgrund des Gutachtens bekommst du diese Wertminderung von der gegnerischen Versicherung zusätzlich erstattet.
Muss ich die Auszahlungssumme für die Reparatur des Schadens verwenden?
Nein. Du bist nicht dazu verpflichtet, eine Wiederinstandsetzung deines Fahrzeugs vornehmen zu lassen. Wenn du dir den Schaden direkt ausbezahlen lässt, also die fiktive Abrechnung in Anspruch nimmst, kannst du selbst entscheiden, was du mit dem Geld machst:
- Du kannst die Summe für die Reparatur in einer Kfz-Werkstatt deiner Wahl verwenden.
- Du kannst die Reparatur selbst vornehmen und das Geld für Materialkosten verwenden.
- Du kannst dein kaputtes Fahrzeug verkaufen und dir mit dem Geld aus Verkauf und fiktiver Abrechnung ein neues Auto finanzieren.
- Du kannst dein Auto einfach so lassen wie es ist und dir schicke neue Klamotten kaufen ;-) Bedenke nur, dass der Unfallschaden den Wert deines Autos mindert und sich dies spätestens dann bemerkbar macht, wenn du es verkaufen willst!
Du bist also nicht verpflichtet, die Mittel aus der fiktiven Abrechnung für die Reparatur deines Autos zu nutzen.
Was muss ich machen, wenn ich mich für eine fiktive Abrechnung entscheide?
Wenn du dich als Geschädigte:r für eine fiktive Abrechnung entscheidest, reichst du das Schadensgutachten bei der gegnerischen Versicherung ein. Zusätzlich anfallende Kosten, wie z.B. für den oder die Kfz-Sachverständige:n oder einen Rechtsbeistand, kannst du ebenfalls geltend machen.
Wichtig: Dir wird nur der Nettobetrag der Schadensumme ausgezahlt, da wegen der fehlenden Reparaturleistung durch eine Kfz-Werkstatt keine Mehrwertsteuer erhoben wird.
Auszahlung nach Autounfall: Mit diesen Abzügen musst du rechnen
Wenn du dir die Reparaturkosten auszahlen lassen willst, musst du im Gegensatz zur Wiederinstandsetzung auch Abzüge in Betracht ziehen. Genau genommen ergibt die fiktive Abrechnung einen geringeren Schadensersatzanspruch.
Das sind die Abzüge bei einer fiktiven Abrechnung:
- Die Mehrwertsteuer fällt nicht an, da im Sinne einer Wiederinstandsetzung keine Leistung vollbracht wurde.
- Die Nutzungsausfallentschädigung greift nicht, etwaige Mietwagenkosten werden nicht übernommen.
- UPE -Aufschläge (= Ersatzteilaufschläge) werden häufig gekürzt. Dabei geht es um Aufschläge auf unverbindliche Preisempfehlungen für Ersatzteile. UPE-Aufschläge sind als Kostenfaktoren im Kfz-Gutachten branchenüblich, werden jedoch von den Versicherern häufig nicht übernommen. Um dich hier abzusichern, ist es ratsam, frühzeitig anwaltliche Hilfe einzubeziehen.

Was passiert mit der Mehrwertsteuer, wenn ich später doch noch reparieren lasse?
Solltest du zu einem späteren Zeitpunkt eine Reparatur durch eine Werkstatt in Betracht ziehen, hast du aufgrund der Reparaturkostenrechnung immer noch das Recht auf die Rückerstattung der angefallenen Mehrwertsteuer.
Aber Vorsicht: Das gilt nur für drei Jahre nach dem Unfall! Danach ist der Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer verjährt.
Was muss ich machen, wenn ich mich für eine Reparatur entscheide?
Auch wenn du dich für eine Reparatur des Unfallschadens entscheidest, solltest du nicht sofort zur Werkstatt fahren. Vor allem dann, wenn dir die gegnerische Versicherung die Abwicklung der Reparatur anbietet, solltest du vorsichtig sein.
Denn neben den reinen Reparaturkosten stehen dir weitere Summen zu: etwa die merkantile Wertminderung und die Nutzungsausfallentschädigung. Wenn du sichergehen willst, dass alle Kosten berücksichtigt werden, beauftrage zunächst eine:n Kfz-Sachverständige:n mit einem unabhängigen Gutachten. Anschließend kannst du dein Auto in einer Werkstatt deines Vertrauens reparieren lassen.
Praktisch: Wenn du dein Fahrzeug reparieren lässt, kann die Werkstatt die Reparaturkosten direkt mit der Versicherung abrechnen. Hierfür musst du lediglich eine sogenannte Abtretungserklärung unterschreiben. Vergiss dabei nur nicht, auch die weiteren Positionen aus dem Gutachten einzufordern.
Wie berechnen Gutachter:innen die Höhe des Unfallschadens am Kfz?

Das Schadengutachten stellt die entstandene Summe aus Arbeitsaufwand der Kfz-Werkstatt, Ersatzteilen, ggf. Transportkosten und der damit verbundenen Mehrwertsteuer dar. Außerdem kommen Positionen wie die Wertminderung deines Autos und die Ausfallentschädigung dazu. Nähere Informationen zu den Vorteilen eines unabhängigen Gutachtens findest du in unserem Artikel über die Arbeit von Kfz-Gutachter:innen.
Unverschuldeter Unfall: Wer übernimmt die Kosten für ein unabhängiges Gutachten?
Inzwischen geht man davon aus, dass Versicherungen durch unfaires Taktieren Einsparungen im Milliardenbereich verzeichnen. Deswegen hast du laut Gesetzgeber das Recht, dir im Schadenfall Unterstützung zu holen, zum Beispiel durch unabhängige Kfz-Sachverständige. Das Gesetz sieht auch vor, dass alle Kosten, die zum „erforderlichen Wiederherstellungsaufwand“ zählen, von der zuständigen Versicherung ersetzt werden müssen.
Das bedeutet: Wenn du unverschuldet in einen Unfall geraten bist, übernimmt die Gegenpartei die Kosten für das unabhängige Gutachten.

Was ist besser: Unfallschaden reparieren oder auszahlen lassen?
Die Frage, was nun besser ist, Auszahlung oder Reparatur, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dein Auto ist schon ziemlich alt, du kannst mit dem kleinen Kratzer gut leben und Verkaufen kommt für dich eh nicht infrage? Dann ist vermutlich die fiktive Abrechnung die richtige Wahl. Je mehr dein Auto wert ist und je wahrscheinlicher ein Verkauf in der Zukunft, desto eher lohnt sich die Reparatur.
Unsicher, was zu tun ist? Wir beraten dich gern!
Unsere unabhängigen Kfz-Sachverständigen in ganz Deutschland helfen dir, nach einem Autounfall die richtigen Entscheidungen zu treffen. Einfach Postleitzahl eingeben und Expert:innen in deiner Nähe finden.