Autounfall & Schaden

Autounfall - was nun?

Du hattest einen Unfall? Dein Auto ist kaputt? Ob kleiner Kratzer oder Totalschaden – ein Schaden am Auto wirft viele Fragen auf.
Wie verhalte ich mich an der Unfallstelle? Wem muss ich den Schaden melden? Was passiert nach einem Autounfall? Brauche ich einen Anwalt? Welche Versicherung zahlt? Und woher bekomme ich ein unabhängiges Gutachten?

Hier erfährst du alles, was du im Schadenfall wissen musst.

Nach dem Autounfall

Wie geht es nach einem Unfall weiter? Hier erfährst du, bei wem du dich melden solltest, wie die Schadenhöhe ermittelt wird und vieles mehr.

Unfall & Schaden: Alles was du als Autofahrer:in wissen musst

Wie verhalte ich mich an der Unfallstelle?

Ein Autounfall ist eine Ausnahmesituation. Kein Wunder, dass es vielen Autofahrer:innen schwerfällt, Ruhe zu bewahren und sich korrekt zu verhalten. Aber was ist das eigentlich, das richtige Verhalten am Unfallort? Die wichtigsten vier Schritte sind:

  1. Unfallstelle absichern: Warnblinker anstellen, Warndreieck auf die Straße, Warnweste anziehen

  2. Wenn nötig, Hilfe rufen: Je nach Situation solltest du Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei hinzuziehen

  3. Kontaktdaten mit dem oder der Unfallgegner:in austauschen

  4. Fotos machen und Unfallbericht ausfüllen

Du willst es genauer wissen? Hier zeigen wir dir die sechs wichtigsten Schritte an der Unfallstelle.

Verkehrsunfall: Wann muss ich die Polizei rufen?

Unsere Jurist:innen empfehlen, nach einem Autounfall immer die Polizei zu rufen. So bist du auf der sicheren Seite, wenn sich im Nachhinein Probleme ergeben sollten.

Dir kommt das übertrieben vor? Du regelst die Sache lieber ohne die Polizei? Das ist natürlich deine Entscheidung. Es gibt allerdings Situationen, in denen du auf jeden Fall die Polizei hinzuziehen solltest:

  • Wenn jemand verletzt ist,

  • bei schweren Unfällen und größeren Sachschäden,

  • bei Verdacht auf Straftaten wie Fahrerflucht oder Alkohol am Steuer,

  • wenn der oder die Unfallgegner:in ihre personenbezogenen Daten nicht herausgibt,

  • wenn eines der beteiligten Fahrzeuge nicht in der EU zugelassen ist.

Was passiert nach dem Autounfall? Wo melde ich den Schaden?

Viele Menschen rufen nach einem Autounfall als allererstes ihre Versicherung an. Das ist nicht ganz falsch, denn du bist grundsätzlich verpflichtet, den Schadenfall bei deiner Versicherung zu melden.

Doch Achtung! Aus langjähriger Erfahrung wissen die AUTORITY-Gutachter:innen, dass man sich nicht allein auf die Versicherungen verlassen sollte, da diese ihre eigenen Interessen verfolgen. Unser Tipp lautet deshalb: Bevor du dich an eine Versicherung wendest, lass dich von einer unabhängigen Person – ob Jurist:in oder Kfz-Gutachter:in – zur Schadensabwicklung beraten.

Auch wenn es dir übertrieben vorkommt: Vor allem als Unfallgeschädigte:r lohnt es sich immer, einen Anwalt oder eine Anwältin einzuschalten. Und zwar frühzeitig! In diesem Beitrag erfährst du, welche Gründe für die Rechtsberatung nach einem Autounfall sprechen – und wer die Kosten übernimmt.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Wenn du unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wurdest, hast du grundsätzlich Anspruch darauf, dass die gegnerische Versicherung alle Kosten übernimmt, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen. Dazu gehören die direkten Schadenkosten, aber auch (sofern nötig) die Kosten für die Bergung und/oder das Abschleppen des Wagens sowie die Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur. Wenn du keinen Mietwagen brauchst, hast du Anspruch auf eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, in der du dein Auto nicht nutzen kannst.

Wichtig: Zu den Schadenkosten zählt auch die Wertminderung deines Autos, die durch den Unfall entstanden ist. Das wird gelegentlich vergessen, um nicht zu sagen: unterschlagen. Wenn du sichergehen willst, dass alle Kosten berücksichtigt werden, beauftrage am besten eine:n Kfz-Sachverständige:n mit einem unabhängigen Gutachten.

Das scheint dir zu teuer? Zu aufwendig? Dann haben wir zwei gute Nachrichten für dich:

  1. Auch die Kosten für das Gutachten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, sofern du den Unfall nicht verursacht hast.

  2. Wir kennen da ein paar wirklich gute Gutachter:innen ;-) Ein Anruf bei den AUTORITY-Sachverständigen in deiner Nähe – und du bekommst die Hilfe, die du brauchst. 

Reparatur eines Unfallschadens: Kann ich die Werkstatt frei wählen?

Kfz-Versicherungen arbeiten meist mit Partnerwerkstätten zusammen und sehen es am liebsten, wenn der Wagen dort repariert wird. Als Geschädigte:r kannst du dieses Angebot annehmen, du hast aber auch das Recht, eine andere Autowerkstatt zu wählen.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn du beim Kauf deines Autos eine Werkstattbindung vereinbart hast. Wenn du dem Vorschlag der Versicherung folgst und dadurch nicht in der vom Hersteller vorgesehenen Markenwerkstatt reparierst, gehen dir womöglich deine Garantieansprüche verloren!

Apropos Werkstattbindung: Auch Kaskoversicherungen schreiben manchmal in ihre Verträge, dass man in den Partnerwerkstätten der Versicherung reparieren lassen muss. Wenn du einen solchen Vertrag mit Werkstattbindung hast, bleibt dir nichts anderes übrig, als der Empfehlung deiner Versicherung zu folgen.

Praktisch: Wenn du dein Fahrzeug reparieren lässt, kann die Werkstatt die Kosten direkt mit der Versicherung abrechnen. Hierfür musst du lediglich eine sogenannte Abtretungserklärung unterschreiben.

Wie funktioniert die fiktive Abrechnung?

Nur ein Kratzer? Eine Delle, mit der du gut leben kannst? Wenn du deinen Wagen nicht reparieren lassen willst, kannst du dir die Schadensumme auch ausbezahlen lassen. Dies passiert auf Grundlage eines Gutachtens, das die Höhe des Schadens bemisst.

Manchmal rechnen Versicherungen auch auf Basis des Kostenvoranschlags einer Werkstatt fiktiv ab. Wenn du aber sicher gehen willst, dass wirklich alle durch den Unfall entstandenen Schäden an deinem Fahrzeug bezahlt werden, solltest du ein unabhängiges Gutachten beauftragen.

Hinweis: Bei einer fiktiven Abrechnung wird nur die Nettosumme des Schadens ausbezahlt, also der ausgewiesene Betrag ohne Mehrwertsteuer. Die Versicherungen begründen das damit, dass die Mehrwertsteuer gar nicht anfällt, wenn der Schaden nicht repariert wird.

Wozu brauche ich ein unabhängiges Gutachten?

Nach einem Autounfall ist es verlockend, auf die Angebote von Versicherungen einzugehen, die dir eine schnelle und reibungslose Schadenabwicklung versprechen. Schließlich willst du dein Auto so schnell wie möglich wieder fahren bzw. das Geld auf deinem Konto sehen.

Doch Vorsicht! Je mehr du den Prozess aus der Hand gibst, desto größer ist das Risiko, dass dir dabei Geld durch die Lappen geht. Folgende Gründe sprechen dafür, eine:n unabhängige:n Gutachter:in zu beauftragen:

  1. Verdeckte Schäden: Die Schwere eines Schadens ist manchmal gar nicht so leicht zu erkennen. Hinter einem vermeintlich leichten Blechschaden verbirgt sich oft noch viel mehr. Die Sachverständigen von AUTORITY achten darauf, dass auch Elektronikschäden und verdeckte Schäden an deinem Fahrzeug erkannt werden. 

  2. Ausfallentschädigung: Solange dein Auto in der Werkstatt steht, hast du Anspruch auf einen Mietwagen bzw. eine Entschädigungszahlung. Mithilfe eines Gutachtens wird die unfallbedingte Ausfallzeit deines Fahrzeugs festgestellt, sodass du diesen Anspruch gegenüber der Versicherung belegen kannst.

  3. Wertminderung: Ein Unfall führt meist dazu, dass dein Auto weniger wert ist – auch dann, wenn der Schaden repariert wird. Diese sogenannte Wertminderung kann nur durch ein richtiges Gutachten belegt werden.

Was muss ich beachten, wenn ich den Autounfall selbst verursacht habe?

Als Unfallverursacher:in solltest du die Sache sofort bei deiner Kfz-Versicherung melden. Für Schäden an deinem eigenen Wagen ist die Kaskoversicherung zuständig, die Kfz-Haftpflicht kommt für Schäden an Dritten auf.

Doch trägst du wirklich die alleinige Schuld? Nicht selten ist die Frage, wer den Autounfall verursacht hat, gar nicht so leicht zu beantworten. Wenn du dir nicht absolut sicher bist, selbst verantwortlich zu sein, lass dich am besten frühzeitig von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten. Häufig können diese erreichen, dass die Kosten zumindest 50:50 aufgeteilt werden.

Noch nicht alle Fragen beantwortet?

Unsere erfahrenen Kfz-Gutachter:innen helfen dir gerne weiter. Jetzt unverbindlich anrufen und beraten lassen.