Das machen Kfz-Gutachter:innen: Alle Infos im Überblick

Im Rahmen eines Unfalles kommen häufig Kfz-Gutachter:innen für ein Gutachten zum Einsatz. Wer diese Profis sind, was sie kosten und was in einem Gutachten drinnensteht, erfährst du in diesem Artikel.

Inhalt
Wann benötigt man unabhängige Kfz-Gutachter:innen?  Wie läuft die Erstellung eines Kfz-Gutachtens ab, wenn mich bei einem Unfall keine Schuld trifft? Wie lasse ich ein Kfz-Gutachten erstellen, wenn ich an einem Unfall schuld bin? Wieviel kostet ein Kfz-Gutachten? Ab welcher Höhe benötigt man ein Kfz-Gutachten? Was steht in einem Kfz-Gutachten? Wer darf ein Kfz-Gutachten erstellen? Fazit

Das Wichtigste zusammengefasst:

Wer schon einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt war, weiß: Ein Unfall jagt einem wahrscheinlich einen Schrecken ein – die Organisations- und Papierarbeit, die darauf folgt, ist für viele jedoch mit einem noch größeren Schrecken verbunden. Denn es gibt eine Reihe von Dingen zu erledigen: Erstellung eines Unfallprotokolls, evtl. Anmietung eines Ersatzwagens, und so weiter…

Ein Autounfall bedeutet auch jede Menge Schreibtischarbeit.

Ein wichtiger Punkt bei einem Autounfall ist das Kfz-Gutachten, denn die Beweissicherung ist essentiell für die Regulierung des entstandenen Schadens. Aber was steht in einem solchen Unfallgutachten drin? Wer fertigt es an und wie läuft das mit der Erstellung des Gutachtens ab? Was kostet solch ein Unfallgutachten bzw. wer bezahlt es? Alle wichtigen Fragen und Antworten rund um das Thema Kfz-Gutachten haben wir für euch in diesem Artikel zusammengefasst!

Wann benötigt man unabhängige Kfz-Gutachter:innen? 

Kfz-Gutachter:innen werden benötigt, wenn es zu einem Schaden an einem Fahrzeug gekommen ist (z.B. durch eine Kollision), der von einer Versicherung beglichen werden soll. Mithilfe eines von Gutachter:innen erstellten Kfz-Gutachtens weiß die Versicherung dann, welcher Betrag ausgezahlt werden muss, um den Schaden regulieren zu können bzw. das Auto sach- und fachgerecht wieder instand setzen zu können.

Doch das gilt nicht bei allen Arten von Unfallschäden: Liegt der Schaden unter der Bagatellschadengrenze, so handelt es sich um einen sogenannten Bagatellschaden. In diesem Fall wird in der Regel keine Kfz-Gutachterin bzw. kein Kfz-Gutachter für ein vollumfängliches Gutachten zu Rate gezogen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass Kfz-Gutachter:innen ein Kurzgutachten bzw. einen Kostenvoranschlag erstellen.

Bei Beschädigung eines Autos kommt ein Schadengutachten zum Einsatz

Neben Gutachten, die nach einem Unfall angefertigt werden, erstellen Kfz-Gutachter:innen außerdem Wertgutachten und Oldtimergutachten. Ein Wertgutachten gibt – wie der Name schon sagt – den aktuellen Marktwert von Fahrzeugen an. Ein Oldtimergutachten bestätigt dir, dass dein Fahrzeug der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Der Vorteil daran: Bei einer Anerkennung als Oldtimer erhältst du ein H-Kennzeichen und sparst bspw. bei der Kraftfahrzeugsteuer.

Wie läuft die Erstellung eines Kfz-Gutachtens ab, wenn mich bei einem Unfall keine Schuld trifft?

Bist du in einen Unfall verwickelt, an dem du eindeutig keine Schuld trägst, so reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung der Unfallgegnerin bzw. des Unfallgegners deinen Schaden. Das bedeutet für dich: Erst einmal muss die Schadenshöhe an deinem Auto ermittelt werden.

Viele Versicherer bieten Apps oder andere Online-Tools an, um einen ersten Eindruck von der Schadenhöhe zu bekommen. Bei kleineren Schäden wird dann häufig ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt erstellt. Aber Vorsicht: Die gegnerische Kfz-Versicherung hat kein Interesse daran, den Schaden an deinem Fahrzeug fair zu bewerten. Wir empfehlen daher, als Geschädigte:r eines Unfalls immer einen unabhängige:n Sachverständige:n und einen Anwalt oder eine Anwältin hinzuzuziehen.

Kfz-Sachverständige haben Erfahrung darin, Kosten für die Reparatur eines Pkws abzuschätzen.

Für größere Schäden oberhalb der Bagatellgrenze werden Kfz-Gutachter:innen hinzugezogen. Diese können die Höhe der zu erwartenden Reparaturkosten, aber auch eventuelle Schadensersatzforderungen in einem Schadengutachten festlegen. Der Vorteil von einem Kfz-Gutachten: Es ist deutlich umfangreicher als der Kostenvoranschlag bzw. das Kurzgutachten. So beinhaltet er neben der Beweissicherung auch eine Aussage darüber, ob es sich bei dem Schaden noch um einen Reparaturfall handelt oder bereits um einen Totalschaden.

Bagatellschaden oder nicht? Lieber Expert:innen fragen
Auch wenn ein Blechschaden auf den ersten Blick klein wirkt, kann sich in Wahrheit ein beträchtlicher Schaden dahinter verstecken. Hat sich beispielsweise bei dem Unfall auch die Karosserie verzogen, so ist dies für Laien häufig nicht erkennbar, hat aber eine deutliche Wertminderung des Fahrzeugs zur Folge. Ähnliches gilt für teure Sensoren in modernen Fahrzeugen, die sich in den Stoßstangen befinden: Wurden diese bei einem Unfall beschädigt, ist dies für Laien aufgrund der versteckten Lage nur schwer erkennbar. Es kann also auch in Fällen mit einem auf den ersten Blick kleineren Schaden sinnvoll sein, unabhängige Kfz-Gutachter:innen hinzuzuziehen.

Was sollte ich tun, wenn mir die gegnerische Versicherung selbst jemanden als Kfz-Gutachter:in stellen möchte?

Einen kompetenten Kfz-Sachverständigen findest du zum Beispiel auf www.autority.de

Handelt es sich um einen Schaden oberhalb der Bagatellgrenze, so werden von der gegnerischen Versicherung für die Erstellung eines Gutachtens im Normalfall Versicherungsgutachter:innen vorgeschlagen, die dort angestellt sind. Die Gefahr: Diese Gutachter:innen sparen an Leistungen, um die Zahlungen der Versicherung zu begrenzen.

In solchen Fällen hast du jedoch die Möglichkeit, stattdessen selbst eine unabhängige Kfz-Gutachterin bzw. einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Du hast freie Wahl darüber, für wen du dich entscheidest.

Die gute Nachricht: Auch wenn du dich für jemand anders entscheidest, ist die gegnerische Kfz-Versicherung für die Bezahlung und Abrechnung dieser Kfz-Gutachterin bzw. dieses Kfz-Gutachters verantwortlich. Dies gilt aber – wie bereits beschrieben – grundsätzlich erst einmal nur, wenn dich selbst keine Schuld an dem Unfall trifft.

Eine:n kompetente:n Kfz-Sachverständige:n findest du bei uns

Vorteile eines unabhängigen Gutachtens

Ein von unabhängigen Kfz-Gutachterinnen bzw. Kfz-Gutachtern erstelltes  Gutachten hat eine Reihe von Vorteilen. Dazu zählen die folgenden:

Wie lasse ich ein Kfz-Gutachten erstellen, wenn ich an einem Unfall schuld bin?

Schäden am Pkw der Unfallverursacherin bzw. des Unfallverursachers trägt deren bzw. dessen Vollkasko-Versicherung, falls eine solche Versicherung abgeschlossen wurde. Das Prozedere, um diese Schäden bei der Versicherung zu regulieren, ist das gleiche wie bei dem Unfallopfer: Auch hier lässt die eigene Versicherung bei größeren Schäden ein Kfz-Gutachten erstellen.

Bist du als Unfallverursacher:in dann jedoch nicht mit dem Schadengutachten zufrieden, so kannst auch du eine:n unabhängige:n Kfz-Gutachter:in  beauftragen. Unabhängige Kfz-Gutachterinnen und Kfz-Gutachter wie die von AUTORITY werden in der Regel von Unfallverursacher:innen engagiert, wenn das von der Versicherung beauftragte Gutachten eine zu niedrige Schadenhöhe bzw. zu geringe Reparaturkosten angibt.

Die Kosten für ein Gutachten, das du selbst in Auftrag gegeben hast, musst du allerdings in der Regel selbst tragen. Stellt sich dann jedoch heraus, dass das Gutachten der eigenen Vollkasko-Versicherung grob falsch ist, so kannst du versuchen, dir die Kosten erstatten zu lassen. Die gute Nachricht: In diesem Fall zahlen die meisten Versicherungen für das Gutachten, das du selbst in Auftrag gegeben hast, um dich als Versicherten nicht zu verärgern.

Übrigens: Ein Schadengutachten, in dem die Schadenhöhe deutlich zu niedrig angesetzt ist, kann außerdem für Verzögerungen bei der Reparatur sorgen.

Werden die Reparaturkosten absehbar deutlich teurer, muss ein sogenanntes Ergänzungsgutachten angefertigt werden, das wiederum Zeit kostet. Wer also gleich ein qualitativ wertiges Gutachten bei einer Kfz-Gutachterin bzw. einem Kfz-Gutachter erstellen lässt, spart möglicherweise auch bei der Reparatur Zeit.

Die Schuldfrage ist selten eindeutig: Am besten frühzeitig Rechtshilfe einholen
Oben haben wir beschrieben, wann du als Geschädigte:r oder Unfallverursacher:in ein unabhängigeas Gutachten einholen kannst. Das Problem: Meistens steht gar nicht so genau fest, wer den Unfall eigentlich verursacht hat. Wir empfehlen deshalb, nach einem Unfall sofort einen Anwalt oder eine Anwältin einzuschalten. Sie klären die Schuldfrage mit der Versicherung und sorgen auch dafür, dass dein Schaden angemessen bewertet wird.

Wieviel kostet ein Kfz-Gutachten?

Die BVSK-Honorarbefragung gibt Aufschluss über die Kosten eines Kfz-Gutachtens

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten orientieren sich regelmäßig am Schadenswert des Fahrzeugs. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, in denen ein bestimmter Stundensatz zur Anwendung kommt oder das Honorar individuell verhandelt werden kann. Das ist zum Beispiel bei Oldtimern oder Lkws der Fall.

Einen guten Eindruck von den Kosten für unabhängige Kfz-Gutachter:innen  vermittelt die Honorarbefragung des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK) aus dem Jahr 2020.

Dabei gilt es zu beachten, dass es sich um das Grundhonorar der Gutachter:innen handelt. Nebenkosten wie die Kosten für die Erstellung von Fotos, aber auch Zusatzleistungen wie zum Beispiel für die Vermessung der Achse, die von Kfz-Gutachter:innen und Kfz-Gutachtern geltend gemacht werden können sind hier noch nicht mit eingeflossen.

Ab welcher Höhe benötigt man ein Kfz-Gutachten?

Ein Kfz-Gutachten wird erst aber einer Schadenshöhe zwischen 750€ - 1.000€ benötigt. Dort liegt die derzeitige Bagatellgrenze. Handelt es sich um einen Schaden unterhalb dieser Grenze, so erstellen Sachverständige häufig auch einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten – diese sind kostengünstiger und werden von den meisten Versicherungen anerkannt. Vor Gericht haben sie allerdings keinen Bestand.

Was steht in einem Kfz-Gutachten?

Für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens untersuchen Kfz-Gutachter:innen ein Fahrzeug ganz genau. Dabei legt die Kfz-Gutachterin bzw. der Kfz-Gutachter den Fokus auf Schäden, die in Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind. Eventuelle Vorschäden werden durch die Kfz-Gutachter:innen zwar dokumentiert, aber – logischerweise – nicht in die Schadenssumme mit aufgenommen.

Gutachter:innen müssen häufig ganz genau hinschauen

Apropos Vorschäden: Diese sind für Kfz-Sachverständige häufig gar nicht so leicht als solche zu identifizieren und werden immer wieder von Geschädigten angegeben, um die Schadenssumme in die Höhe zu treiben. Um solche Betrügereien aufzudecken, haben Kfz-Gutachter:innen jede Menge Tricks entwickelt, die wir in einem eigenen Artikel zusammengestellt haben.

Ein Schadengutachten enthält jede Menge Informationen

Aber nun zurück zur Frage nach den Inhalten eines Kfz Gutachtens. Dieses enthält bei einem Haftpflichtschaden unter anderem folgende Punkte:

Wer darf ein Kfz-Gutachten erstellen?

Ein Kfz-Gutachten sollte durch erfahrene Kfz-Gutachterinnen bzw. erfahrene Kfz-Gutachter erstellt werden, um größtmögliche Qualität sicherzustellen. Allerdings ist die Berufsbezeichnung rechtlich nicht geschützt. Das Ergebnis: Wer sich Kfz-Gutachter:in nennen möchte, der kann dies ohne Probleme tun.

Kfz-Sachverständige sind in den meisten Fällen gut ausgebildete Expertinnen und Experten – man sollte sich jedoch vor Beauftragung über deren Abschlüsse und Zertifizierungen informieren.

Wer sich als Sachverständige:r ausbilden lässt, verfügt im Normalfall über sehr gutes technisches Verständnis und darüber hinaus auch über eine verwandte Vorbildung. So lassen sich meist Kfz-Techniker:innen, Diplom-Ingenieure bzw. Diplom-Ingenieurinnen mit der Fachrichtung Kraftfahrzeuge oder auch Kfz-Meister:innen als Kfz-Gutachter:in ausbilden.

Die Gutachter:innen von AUTORITY sind allesamt im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK) organisiert und häufig im eigenen Kfz-Sachverständigenbüro niedergelassen. Und der hat strenge Zugangkriterien:

So müssen im BVSK organisierte Gutachter:innen entweder ein Ingenieurstudium oder eine Kfz-Meisterausbildung absolviert haben, um sich zu Kfz-Gutachter:innen ausbilden zu lassen. Im Rahmen des Lehrgangs zum Kfz-Gutachter bzw. zur Kfz-Gutachterin müssen dann 1.000 Ausbildungsstunden absolviert werden. Außerdem muss ein hochanspruchsvolles Prüfungsverfahren durchlaufen werden, das durch höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannt ist und das nur die Besten bestehen.

Das Ergebnis: Wer einen Sachverständigen über AUTORITY engagiert, kann sich auf höchste Qualität verlassen.

Fazit

Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist und Anspruch auf die Regulierung des Schadens hat, ist mit qualifizierten, unabhängigen Kfz-Gutachter:innen gut beraten. Denn hier findest du einen Profi mit Erfahrung darin, die Schadenshöhe richtig abzuschätzen, so dass dir bei der Reparatur kein Nachteil entstehen wird.

Finde jetzt deine:n Gutachter:in von AUTORITY in deiner Nähe