Führerscheinumtausch
Ein Ziel der Europäischen Union ist die Vereinheitlichung der verschiedenen Führerscheine innerhalb der Mitgliedsstaaten sowie deren Schutz vor Fälschung. Daher muss bis 2033 jeder Führerschein – egal ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte - der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, in einen fälschungssichern Scheckkarten-Führerschein umgetauscht werden. Dafür hat die EU gestaffelte Fristen aufgestellt.
Bei Führerscheinen die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden, zählt das Geburtsjahr, bis wann der Führerschein getauscht werden muss:
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen die nach dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, zählt das Ausstellungsjahr des Führerscheins, bis wann der Führerschein getauscht werden muss:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
Der neue Führerschein kostet 25 Euro ist dann auf 15 Jahre begrenzt. Solltest du deinen Führerschein nicht umtauschen, droht dir bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro und du musst den neuen bei der Polizei vorzeigen. Machst du das nicht, gibt es zusätzlich ein Bußgeld.
Bei „grüner“ Plakette – Hauptuntersuchung nicht vergessen!
Bist du im Besitz eines gebrauchten Autos, ist dir die Hauptuntersuchung (HU) wahrscheinlich nicht fremd. Da heißt es dann alle zwei Jahre - bestanden oder nicht bestanden. Umgangssprachlich war die HU früher unter dem Begriff „TÜV“ bekannt, da nur der TÜV als Monopolgesellschaft die Prüfung durchführen durfte. Mittlerweile gibt es auch andere amtlich anerkannte Prüforganisationen wie die GTÜ, die DEKRA oder KÜS. Bis 2010 musste man neben der HU auch noch die Abgasuntersuchung (AU) machen lassen. Inzwischen ist diese Bestandteil der Hauptuntersuchung.
Im Jahr 2024 müssen alle Fahrzeuge, die eine „grüne“ HU-Plakette auf dem Kennzeichen haben zur Prüfung.
Wissenswertes rund um die HU sowie Tipps wie man sich darauf vorbereitet findest du hier: Alles rund um die Hauptuntersuchung (HU) deines Autos
Versicherungsplakette bei Mofas & Co.
Zum 01. März 2024 müssen bei allen Mofas, Rollern und Mopes – aber auch bei E-Scootern und S-Pedelecs neue Versicherungsplaketten angebracht werden. Die Plakette selbst ist ein Aufkleber und zeigt an, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug vorliegt. Sie hat eine Gültigkeit von einem Jahr und muss immer am 01. März bei deiner Versicherung verlängert werden. Auch die Farbe wechselt jährlich. So ist die Farbe 2024 blau und für 2025 grün.
Die Plakette kannst du entweder online bei Deiner Versicherung beantragen oder direkt im Versicherungsbüro abholen. Auch manche Banken haben die Versicherungsplaketten.
M+S Reifen-Verbot
Ab Oktober 2024 dürfen nur noch Winterreifen mit dem sogenannten „3PMSF-Symbol“ (drei Bergspitzen und eine Schneeflocke) gefahren werden. Neureifen die nur mit M+S (Matsch und Schnee) gekennzeichnet sind, sind dann nicht mehr erlaubt. Alte Reifen die noch in Ordnung sind, kannst du trotzdem noch fahren – bis du dir neue kaufen musst.
Alle Infos rund um den Autoreifen und wie du diese selbst wechselt, erfährt du hier: Reifenwechsel selber machen: Anleitung und Kosten
Förderung von Elektroautos / Umweltbonus sinkt
Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beträgt ab 01.01.2024 der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge: 3.000 Euro. Zusätzlich zum Bundesanteil gibt es auch weiterhin den Herstelleranteil. Der Herstelleranteil bleibt auch zukünftig bei 50 % der Gesamtförderung durch den Bund.
Eine Förderung kann allerdings nur noch für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro beantragt werden. Teurere Fahrzeuge werden nicht mehr bezuschusst. Einen Antrag auf Förderung können – wie bisher – nur Privatpersonen stellen und für die Förderung bleibt das Datum des Antrags maßgeblich.
Welche Fahrzeuge förderfähig sind findet ihr hier: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle / Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge
Den Antrag zur Förderung und alle Infos findet ihr hier: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle / Einzelantrag stellen
Die Verteilung der Förderung erfolgt übrigens nach dem „Windhund“-Prinzip. Heißt: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Bis Ende 2024 sind dafür rund 1,3 Mrd. geplant. Sind sie aufgebraucht, endet auch die Förderung mit dem Umweltbonus. Eine weitere Förderung ab 2025 ist bis dato nicht beabsichtigt.
Kraftstoffpreise (CO2-Steuer)
Ab 01.01.2024 greift die nächste Stufe der CO2-Steuer. Das heißt, auch das Tanken wird 2024 wieder teurer. Da sich die Steuer von 30 Euro auf 40 Euro pro Tonne erhöht. Laut Experten steigen die Preise für Benzin und Diesel um rund drei Cent pro Liter.
Erneuerung des Typklassenverzeichnis
Jedes Jahr im Herbst wird das neue Typklassenverzeichnis der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht. So auch für das Jahr 2024. Die Versicherungen nutzen dieses Verzeichnis, um die Höhe der Kfz-Versicherung festzulegen. Je höher die Typklasse, desto teurer wird die Kfz-Versicherung.
Ausschlaggebend bei der Einstufung der Typklasse ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Anzahl der Unfälle, die mit diesem Auto gemeldet wurden und in der Kaskoversicherung der Wert des Fahrzeugs.
Im Jahr 2024 erhalten rund 13 Millionen Fahrzeuge eine neue Typklasse. Davon werden rund 7 Millionen höher eingestuft und 5 Millionen niedriger. Bei bestehenden Versicherungsverträge greift die neue Einstufung ab dem 01.01.2024, bei neuen Verträgen sofort.
Welche Typklasse dein Fahrzeug hat, kannst du hier abfragen: dieVersicherer.de, Typklassenabfrage
Nice to know
Erhöht sich deine Kfz-Versicherung aufgrund einer schlechteren Typklasse, greift das sogenannte Sonderkündigungsrecht, da sich der Preis erhöht, aber sich die Versicherungsleistungen im Normalfall nicht ändern. Das heißt, du hast das Recht deinen Versicherungsvertrag vor Ende der regulären Laufzeit zu beenden. Bevor du die Kündigung schreibst, solltest du aber vorher deine Kfz-Versicherung kontaktieren, ob bei dir auch das Sonderkündigungsrecht greift.
Urlaub mit Kindern
Für Reisen außerhalb der EU ist für Kinder unter zwölf Jahren ab Januar 2024 ebenfalls ein herkömmlicher Reisepass mit eingebautem Chip notwendig. Sollte der alte Kinderpass noch gültig sein, kann dieser bis zum Ende der Gültigkeit noch verwendet werden. Allerdings kann es passieren, dass dieser dann nicht von jedem Land anerkannt wird, laut dem Autoclub ACE.
Der neue Reisepass hat eine Gültigkeit von sechs Jahren und kostet rund 38 Euro. Innerhalb der EU reicht ein regulärer Personalausweis.
Vignetten für Österreichreisen
Interessant für alle Winterurlauber bzw. Tagesskifahrer:innen: bereits ab 01.12.2023 wird die neue 1-Tages-Vignette eingeführt. Allerdings ist diese nur als digitale Version erhältlich. Im Gegensatz zur digitalen Jahresvignette und 2-Monats-Vignette kann sowohl die 1-Tages- als auch die 10-Tages-Vignette mit sofortigem Gültigkeitsdatum gekauft werden.
Kaufen kannst du die Vignette im ASFINAG Mautshop, in der kostenlosen ASFINAG-App oder beim ADAC