Neue Verkehrsschilder und ihre Bedeutung

Sind wir doch mal ehrlich. Eigentlich gibt es doch schon genügend Verkehrszeichen in Deutschland. Mittlerweile sind es mehr als 650 unterschiedliche Schilder, welche die Straßenverkehrsordnung (StVO) beinhaltet. Täglich regeln sie für alle Verkehrsteilnehmer den Verkehr und das Miteinander auf unseren Straßen. Manchmal meinen es die Kommunen auch zu gut und man sieht vor lauter Schildern die Straße nicht mehr. Nun kamen seit 2021 sogar noch ein paar hinzu. Welche das sind und was sie bedeuten, erfährst du in diesem Artikel.

Inhalt
Wie unterscheiden sich Verkehrszeichen im Allgemeinen Die neuen Verkehrszeichen im Überblick

Wie unterscheiden sich Verkehrszeichen im Allgemeinen

In Deutschland unterscheidet die StVO bei Verkehrszeichen zwischen Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richt- und Zusatzzeichen.

Gefahrzeichen

Diese Schilder weisen auf eine Gefahr hin und mahnen zu einer erhöhten Aufmerksamkeit beim Fahren. Typischerweise haben diese Verkehrszeichen die Form eines Dreiecks mit einem roten Rand und einem Symbol in der Mitte. Und auch die sogenannten „Baken“ welche dich auf Schienenverkehr hinweisen sind Gefahrzeichen.

Richtzeichen

Diese Schilder geben dir Hinweise. Unter anderem zählt zum Beispiel das Vorfahrtsschild, das Parkplatzschild und Wegweiseschild auf Autobahnen dazu.

Vorschriftzeichen

Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich an verschiedene Ge- und Verbote halten. Vorschriftzeichen mit roten Rand regeln vor allem Verbote und Vorschriftszeichen mit zum Beispiel einem blauen Hintergrund zeigen dir Vorschriften. Zu dieser Kategorie gehören unter anderem das Schild für ein Überholverbot oder das Schild mit einer vorgeschriebenen Fahrtrichtung.

Zusatzzeichen

Zusatzzeichen sind immer unter dem eigentlichen Verkehrsschild befestigt. Sie haben einen weißen Hintergrund und zeigen dir durch Bilder oder Text Zusatzinformationen zum Hauptschild an. Ganz typisch hierfür ist das Schild „mit Parkschein oder Parkscheibe“ oder „bei Nässe“.

Die neuen Verkehrszeichen im Überblick

2021 kamen mit der Novelle (Nachtrag zur bereits bestehenden und geltenden Verordnung) der Straßenverkehrsordnung neue Verkehrsschilder dazu. Da sie noch relativ selten auftauchen, kennen die Wenigsten auch ihre Bedeutung. Aber, bei Nichtbeachtung kann es sogar zu Punkten in Flensburg führen.

„Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ (Vorschriftzeichen) An dieser Stelle ist das Überholen von Fahrrädern, E-Scootern und anderen Zweirädern wie Mofas, Rollern etc. ausdrücklich verboten. Meistens findest du dieses Schild an Engstellen, wo einfach nicht genügend Platz zum Überholen ist. Solltest du trotzdem überholen, zieht es ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.
„Fahrradzone“ (Vorschriftzeichen) In Zonen mit diesem Schild darfst du nur mit dem Fahrrad oder einem E-Roller fahren. Für E-Scooter gilt auch hier eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und Fahrradfahrer:innen dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Fährst du mit dem Auto in eine solche Zone können Verwarngelder zwischen 15 und 30 Euro fällig werden.
„Grünpfeil für Fahrradfahrer“ (Zusatzzeichen) Wie der „Grüne Pfeil“ für Autofahrer:innen, erlaubt es in dem Fall den Fahrradfahrer:innen das Rechtsabbiegen auch bei einer roten Ampel. Ab nur den Fahrradfahrer:innen. Bevor du abbiegst, musst du an der Ampel anhalten und du darfst beim Abbiegevorgang keine anderen Verkehrsteilnehmenden behindern oder gefährden.
„Radschnellweg“ (Richtzeichen) Der Radschnellweg – gerne auch Fahrradautobahn genannt - zeichnet sich dadurch aus, dass er normalerweise baulich von Fußgängern und vom Autoverkehr getrennt ist. Durch möglichst wenig Steigungen und einem anderen Belag kannst du auf diesen Strecken besonders schnell fahren. E-Scooter dürfen diese Wege ebenfalls nutzen. Parkst du auf einem dieser Wege und gefährdest damit Fahrradfahrer:innen können bis zu 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg fällig werden.
„Carsharing-Fahrzeuge frei“ (Zusatzzeichen) Gerne wird dieses Zeichen mit einem Halteverbotsschild kombiniert. Ist das der Fall, dürfen auf diesem Parkplatz ausschließlich Carsharing-Fahrzeuge parken. Parkst du trotzdem dort werden 55 Euro fällig.
„Parken nur für Lastenräder“ (Zusatzzeichen) Es werden immer mehr. Vor allem in Großstädten erfreuen sich die Lastenräder großer Beliebtheit. Da sie beim Abstellen mehr Platz benötigen, gibt es mittlerweile ausgewiesene Parkplätze. Und genau darauf weist dieses Schild hin.

Einen gesamten Überblick über alle Verkehrszeichen hat im Übrigen der ADAC in einer Broschüre zusammengefasst. Diese kannst du dir hier als Pdf downloaden: ADAC "Verkehrszeichen in Deutschland"