Das Wichtigste zusammengefasst:
- Private E-Scooter darfst du ab 14 Jahren fahren, Leih-Scooter ab 18 Jahren
- Ein Führerschein ist nicht notwendig
- Es darf nur eine Person auf dem E-Scooter stehen
- Um mit dem E-Scooter auf öffentlichen Straßen zu fahren, braucht er eine Betriebserlaubnis sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsplakette)
- Mit dem E-Scooter darfst du auf Radwegen, Fahrradstraßen oder Fahrradstreifen bzw. auf der Straße fahren (Gehwege sind verboten)
- Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille (Fahranfänger:innen 0,0 Promille)
Was ist ein E-Scooter?
Ein E-Scooter zeichnet sich dadurch aus, dass er keine Sitzmöglichkeit hat, eine Lenk- oder Haltestange besitzt und durch einen Elektromotor angetrieben wird. Laut der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) darf die Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h betragen. Außerdem benötigt jeder E-Scooter eine Straßenzulassung bzw. Betriebserlaubnis und eine Versicherungsplakette.
E-Scooter können über eine einfache Steckdose geladen werden. Das macht das Fahren sogar umweltfreundlich.
E-Scooter vs. E-Roller
Sowohl E-Scooter als auch E-Roller zählen zu den Elektrokleinstfahrzeugen und werden durch einen elektrischen Motor angetrieben. Sie unterscheiden sich zwar in Größe und Ausstattung, aber für beide gelten die gleichen Regeln und Bestimmungen. Da sich umgangssprachlich die Bezeichnung E-Scooter für beide Modelle etabliert hat, bleiben wir in diesem Artikel auch dabei.
Unterschiede
Im Gegensatz zu E-Rollern sind E-Scooter etwas kleiner und handlicher, oftmals faltbar und leichter zu transportieren. E-Roller hingegen sind größer und schwerer, haben eine größer Batterie und somit auch eine höhere Reichweite und Höchstgeschwindigkeit.
Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?
Mit dem E-Scooter darfst du auf Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradstreifen fahren. Wenn keines von den dreien vorhanden ist, darfst du auch auf der Straße fahren. Außerdem musst du als E-Scooterfahrer die geltenden Verkehrsregeln für Radfahrende beachten. So darfst du zum Beispiel nur gegen die Einbahnstraße fahren, wenn es auch für Radfahrende ausdrücklich erlaubt ist.
An einer Ampelkreuzung gilt für dich als E-Scooterfahrer:in die Fahrradampel. Ist keine vorhanden, gilt die normale Ampel, welche den Verkehr generell regelt.
Bei kombinierten Rad- und Gehwegen haben die Fußgänger:innen immer Vorrang. Vor allem dürfen sie weder behindert noch gefährdet werden.
Absolut verboten hingegen, ist das Fahren auf reinen Gehwegen und in Fußgängerzonen.
Parken / Abstellen
Parken bzw. Abstellen darfst du deinen E-Scooter am Straßenrand, auf Gehwegen und – wenn erlaubt – in Fußgängerzonen. Aber beachte: du musst ihn so abstellen, dass er weder Fußgänger:innen noch Rollstuhlfahrende behindert oder gefährdet.
Side Info:
Leider werden die Leihroller oft nicht richtig abgestellt und liegen im Weg herum. Da ist es kein Wunder, dass sich in vielen Städten bei der Bevölkerung Unmut über die E-Scooter breit macht. In Paris zum Beispiel war der Widerstand so groß, dass ab 01.09.2023 nur noch Privatroller und keine Leihroller mehr zugelassen sind (Quelle: tagesschau.de).
Brauch ich für einen E-Scooter einen Führerschein?
Sobald du das 14. Lebensjahr beendet hast, bist du berechtigt, einen privaten E-Scooter zu fahren. Für das Ausleihen eines E-Scooters musst du mindestens 18 Jahre alt sein, da du durch das Ausleihen einen Vertrag mit dem jeweiligen Verleihdienst eingehst.
Ein Führerschein ist sowohl bei privaten als auch bei Leih-Scootern nicht notwendig. Du musst nur drauf achten, dass dein E-Scooter über funktionierende Bremsen, einer Klingel, Blinker und ein Front- und Rücklicht aufweist.
Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, es wird aber empfohlen einen zu tragen.
Darf ich einen E-Scooter mit der Bahn/Bus mitnehmen?
Wenn du einen E-Scooter besitzt, denn du platzsparend zusammenklappen kannst, darfst du diesen kostenlos in Busse und Bahnen mitnehmen. Laut einer Pressemitteilung des VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) werden diese dann als „Sache“ (Gepäck) eingestuft.
Bei allen anderen E-Scooter greift die Regelung, welche auch die Mitnahme von Fahrrädern regelt. Das heißt, entweder darfst du den Roller gar nicht mitnehmen und wenn doch, dann ist es kostenpflichtig.
Auf was muss ich beim Kauf achten?
Das Wichtigste beim Kauf eines E-Scooters ist, dass er eine gültige Betriebserlaubnis (ABE) hat. Normalerweise kümmert sich darum der Hersteller. Hast du deinen E-Scooter vor 2019 gekauft, kann es aber sein, dass dieser noch keine gültige ABE hat. Um trotzdem am Straßenverkehr teilnehmen zu können, musst du dir eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) holen. Die kannst du bei allen Prüforganisationen wie der GTÜ, DEKRA, TÜV oder KÜS machen lassen.
Um eine Zulassung zu erhalten, muss dein E-Scooter folgende Anforderungen erfüllen:
- Maximalmaße: 200 cm lang, 70 cm breit und 140 cm hoch
- Maximalgewicht: 55 Kilogramm
- Höchstleistung Elektromotor: 500 Watt (bei selbstbalancierenden Scootern: 1.400 Watt)
- Vorder- und Rückbremse
- Vorder- und Rücklicht
- Reflektoren an der Seite
- Klingel
- Der „Gashebel“ muss beim Loslassen innerhalb einer Sekunde in die Nullstellung zurückspringen
Selbstbalancierende E-Scooter
Es gibt E-Scooter die eigenständige ihre Balance halten können. Dafür sorgt eine elektronische Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik, mit welcher diese E-Scooter ausgestattet sind.
Muss ich den E-Scooter anmelden?
Anders als beim Auto musst du einen E-Scooter nicht bei der Zulassungsstelle anmelden. Aber, dein E-Scooter braucht eine gültige Versicherungsplakette.
Versicherungsplakette
Die Versicherungsplakette befindet sich immer hinten unterhalb des Rücklichts. Die Plakette selbst ist ein Aufkleber und zeigt an, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug vorliegt (wie bei einem Mofa). Sie hat eine Gültigkeit von einem Jahr und muss immer am 01. März bei deiner Versicherung verlängert werden (auch wenn du den Scooter erst im August gekauft und angemeldet hast). Auch die Farbe wechselt jährlich. So ist die Farbe für 2023 schwarz, ab 1. März 2024 blau und für 2025 grün.
Um an die Plakette zu kommen, musst du bei deiner (Kfz-)Versicherung unter Vorlage der Betriebserlaubnis mindestens eine Haftpflichtversicherung abschließen. Viele Versicherungen bieten mittlerweile eine sogenannte „E-Scooter Versicherung“ an. Schließt du die Versicherung in einem Versicherungsbüro ab, kannst du die Plakette direkt mitnehmen. Ansonsten wird sie dir per Post gesendet.
Je nach Versicherung gibt es auch Teilkaskoversicherungen, bei dieser z. B. auch ein Diebstahl mitversichert ist.
Die Kosten für eine (Haftpflicht-)Versicherung liegen zwischen 5 und 80 €.
Fahren ohne Versicherung
Ist dein E-Scooter versichert, aber du fährst ohne die entsprechende Versicherungsplakette, musst du mit einem Bußgeld von 40 € rechnen.
Fährst du komplett ohne Versicherung, musst du im Falle eines Unfalls alle Kosten selbst tragen. Außerdem ist es eine Straftat und kann bei einer Kontrolle eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe mit sich ziehen.
TIER, Lime, Voi & Co. - was muss ich bei Leihrollern beachten?
Mittlerweise gibt es eine große Anzahl von Verleihdiensten. Vor allem in den Großstädten findest du fast an jeder Ecke einen Leihscooter.
Das Ausleihen selbst funktioniert ganz unkompliziert über eine App des jeweiligen Anbieters. Nachdem du diese auf dein Smartphone geladen hast, legst du ein Kundenkonto an und scannst den QR-Code, der auf dem Scooter angebracht ist. Nach der Fahrt beendest du in der App deine Fahrt und je nach Anbieter kannst du die Kosten entweder mit Kreditkarte, PayPal oder mit deiner Mobilfunkrechnung bezahlen. Die Leihgebühren belaufen sich auf rund 15 bis 20 Cent pro Minute. Hinzukommt meistens noch eine Grundgebühr in Höhe von 1 €. Achte vor dem Parken des Leih-Scooters in der App auf eventuelle gesperrte Bereiche. Gerade in Parks kannst du den Roller nämlich oft nicht abstellen.
Bevor du den Scooter in der App aktivierst, solltest du ihn dir aber genau ansehen. Weist er irgendwelche Beschädigungen (Lichtanlagen, Bremsen etc.) auf oder fehlt dem E-Scooter die Versicherungsplakette, halte nach einem anderen Roller Ausschau.
Mindestalter bei Leih-E-Scootern
Einen privaten E-Scooter darfst du bereits mit 14 Jahren fahren. Da du aber beim Ausleihen von einem E-Scooter einen Vertrag mit dem jeweiligen Verleihdienst eingehst, musst du dafür mindestens 18 Jahre alt sein.
Ansonsten gelten die gleichen Vorschriften wie bei einem privaten Roller. Das heißt: das Fahren ist nur auf Radwegen und Straßen erlaubt und der Scooter darf nur von einer Person gefahren werden. Auch hier ist das Tragen eines Helms eine reine Empfehlung.
Versicherungsschutz bei Leih-Scootern
Für Leih-Scooter hat der Verleihdienst die Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Baust du also mit dem Mietscooter einen Unfall, kommt die Haftpflichtversicherung des Vermieters dafür auf.
Fun-Fact
Gibt es keinen Schädiger muss niemand für die Schäden aufkommen - noch nicht mal die Haftpflichtversicherung des Vermieters. Beispiel: Ein geparkter Roller fällt um und beschädigt ein Auto.
Regeln im Ausland
Die Regeln in den europäischen Urlaubsländern sind komplett unterschiedlich. So sind zum Beispiel in den Niederlanden und Großbritannien gar keine privaten Scooter erlaubt. Und auch die Altersgrenzen, Helm- und Versicherungspflichten sind verschieden.
Informiere dich also noch vor Abreise über die Bestimmungen des jeweiligen Urlaubsziels. Genauere Auskünfte findest du auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland: „E-Scooter: Diese Regeln gelten in Europa (ECC-Net)“
Welche Promillegrenze gilt beim Führen eines E-Scooters?
Was viele nicht wissen, beim E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto. Verstößt du gegen die Promillegrenzen kann es teuer werden. Da können schon mal bis zu 500 €, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 1 Monat fällig werden.
- Fahranfänger in der Probezeit und Personen bis 21 Jahre: 0,0 Promille
- Ansonsten: 0,5 Promille