Das Wichtigste zusammengefasst:
- Seit 2005 heißt der Fahrzeugbrief: Zulassungsbescheinigung Teil II
- Der Fahrzeugbrief ist die amtliche Urkunde darüber, dass dein Auto für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.
- Der Fahrzeugbrief ist ein Indiz dafür, wer Eigentümer:in ist. Eigentümer:in und Halter:in müssen nämlich nicht zwangsläufig die gleiche Person sein.
- Ein Autoverkauf ist nur mit kompletten Fahrzeugpapieren möglich, also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Um bei Verlust oder Diebstahl einen neuen Fahrzeugbrief zu bekommen, benötigst du den Kaufvertrag deines Fahrzeugs als Nachweis, dass du der:die Eigentümer:in bist.
Vom Fahrzeugbrief zur Zulassungsbescheinigung Teil II
Seit dem 1. Oktober 2005 wurde aus dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil I und aus dem Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil II. Umgangssprachlich haben sich jedoch die alten Begriffe etabliert und wir sprechen heute noch vom Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Hintergrund der Änderung war, dass die Fahrzeugpapiere innerhalb der Europäische Union stärker vereinheitlicht wurden und durch zusätzliche Merkmale schwerer zu fälschen sind.
Solltest du noch einen alten Fahrzeugbrief haben, ist er trotzdem noch gültig und muss nicht umgetauscht werden. Einen neuen Fahrzeugbrief bekommst du, wenn du ihn mal verloren haben solltest, er dir geklaut wird oder dein Auto umgemeldet werden muss. Gleichzeitig bekommst du dann auch immer einen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, da diese nur als Doppelpack gültig sind.
Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil II?
Während die Zulassungsbescheinigung Teil I der „Steckbrief“ deines Autos ist, ist der Fahrzeugbrief die amtliche Urkunde über die Zulassung deines Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr und weist nach, wer über das Auto verfügen darf.
Seit der Umstellung im Jahr 2005 stehen im Fahrzeugbrief nur noch die wichtigsten Informationen zu deinem Auto:
- Das amtliche Kennzeichen und für wen es ausgestellt wurde.
- Datum der Erstzulassung sowie das Zulassungsdatum auf deinen Namen.
- Angaben zum Eigentümer und/oder zum aktuellen Halter (rechte Spalte).
- Angaben zu eventuellen Vorbesitzern:innen (linke Spalte). Allerdings werden nur noch die letzten zwei Halter:innen aufgeführt.
- Die Gesamtanzahl der bisherigen Halter:innen.
- Die wichtigsten technischen Daten über dein Fahrzeug, wie Schlüsselnummer, Fahrzeugtyp, Hersteller und Fahrzeugklasse.
- Die Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer).
Wofür brauche ich den Fahrzeugbrief?
Mit dem Fahrzeugbrief weist du nach, dass du der Fahrzeughalter:in bist bzw. ist er ein Indiz dafür, dass du Fahrzeugeigentümer:in bist. Deshalb brauchst du ihn in folgenden Situationen:
- Anmeldung bei der Zulassungsbehörde
Eine Anmeldung erfolgt dann, wenn du dir ein neues Auto gekauft hast und es zum ersten Mal auf dich angemeldet werden soll. - Ummeldung wegen Umzug oder HalterwechselZiehst du in einen neuen Zulassungsbezirk, bist du verpflichtet, dein Auto unverzüglich bei der dortigen Zulassungsbehörde umzumelden. Anders verhält es sich, wenn du innerhalb des Zulassungsbezirkes umziehst. Da reicht eine einfache Adressänderung, für die du nur deinen Personalausweis und den Fahrzeugschein benötigst. Ein Halterwechsel findet dann statt, wenn du dir ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft hast.
- Ver- und Ankauf eines Autos
Egal ob du an eine Privatperson oder an eine Firma dein Auto verkaufst. Nach Kaufabschluss musst du sowohl Fahrzeugschein als auch Fahrzeugbrief an den Käufer aushändigen. Das gleiche gilt, wenn du ein Auto kaufst – nur andersrum. - AbmeldungWenn du dein Auto stilllegen oder verschrotten lassen möchtest, dann musst du dieses bei der Zulassungsbehörde abmelden. Die Zulassungsbehörde informiert dann auch das Finanzamt und deine Kfz-Versicherung über die Abmeldung, sodass keine weiteren Steuern oder Versicherungsgebühren fällig werden.
Muss der Fahrzeugbrief im Auto mitgeführt werden?
Im Gegensatz zum Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Führerschein muss der Fahrzeugbrief nicht mitgeführt werden. Dieser sollte sorgfältig zuhause aufbewahrt werden. Es gilt sogar als grob fahrlässig, wenn dein Auto gestohlen werden würde, und der Fahrzeugbrief befand sich im Auto. Eine Vollkaskoversicherung müsste dann nicht für den Schaden aufkommen.
Steht im Fahrzeugbrief der:die Eigentümer:in oder der: die Halter:in des Fahrzeugs?
Der Glaube, dass im Fahrzeugbrief der:die Eigentümer:in und im Fahrzeugschein der:die Halter:in steht ist weit verbreitet - aber dem ist nicht so!
Eigentümer ist die Person, die im Kaufvertrag steht!!! Und dass muss nicht zwingend auch im Fahrzeugbrief stehen.
Beispiel:
Ein Vater kauft ein Auto und meldet es auf seinen Sohn als Halter an. Er ist nicht verpflichtet, dies auch im Fahrzeugbrief zu vermerken. Somit steht der Vater als Eigentümer im Fahrzeugbrief und der Sohn im Fahrzeugschein.
Fahrzeugbrief verloren - was nun?
Solltest du den Fahrzeugbrief mal verlieren, muss du den Verlust bei der zuständigen Zulassungsbehörde melden. Wurde dir der Fahrzeugbrief gestohlen, musst du vorher eine Diebstahl-Anzeige bei der Polizei machen. Diese brauchst du für den Antrag bei der Zulassungsstelle.
Weiterfahren kannst du auch ohne Fahrzeugbrief. Eine An-, Um- oder Abmeldung sowie der Verkauf ist ohne Fahrzeugbrief jedoch nicht möglich. Spätestens dann musst du einen neuen beantragen. Dafür benötigst du folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), da dieser ebenfalls neu ausgestellt wird
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
- Schriftliche Verlusterklärung bzw. die Diebstahlanzeige der Polizei
- Eidesstattliche Versicherung, in der du angibst, dass deine Verlusterklärung der Wahrheit entspricht.
- Eigentumsnachweis in Form des Kaufvertrages
Wenn du einen Firmenwagen fährst, benötigst du zusätzlich noch einen Nachweis der Firma wie zum Beispiel die Gewerbeanmeldung.
Je nach Zulassungsbehörde kann die Neuausstellung bis zu 80 Euro kosten. Oftmals kommen dann noch die Kosten für die eidesstattliche Erklärung über den Verlust hinzu. Welche Gebühren in deiner Region anfallen, sieht du auf den jeweiligen Webseiten der Zulassungsstelle oder Gemeinde.
Wer bewahrt den Fahrzeugbrief bei Leasing- oder Finanzierungsfahrzeugen auf?
Handelt es sich bei einem Fahrzeug um ein finanziertes Fahrzeug, bleibt der Fahrzeugbrief so lange beim Kreditinstitut, bis du den Kredit komplett zurückbezahlt hast. Fährst du ein Leasingfahrzeug bleibt der Fahrzeugbrief automatisch bei der Leasinggesellschaft, da du das Auto nach Ende der Leasingzeit zurückgibst.
Brauchst du den Fahrzeugbrief wegen einer Ummeldung, dann musst du dich mit deinem Leasing- oder Kreditgeber in Verbindung setzen. Dieser leitet den Fahrzeugbrief an die entsprechende Zulassungsbehörde weiter. Handelt es sich um eine einfache Adressänderung, reicht es aus, wenn dein Leasing- oder Kreditgeber schriftlich die Änderung bestätigen.