Auch andere Maschinen oder Vorrichtungen, die unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen, müssen ein eigenes Typenschild haben (z. B. Anhänger oder Anhängerkupplung).
Auch andere Maschinen oder Vorrichtungen, die unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen, müssen ein eigenes Typenschild haben (z. B. Anhänger oder Anhängerkupplung).