Glossar Eintrag

Sachmängelhaftung

Innerhalb der ersten zwei Jahre nach Kauf eines Kfz können Käufer:innen Mängel, die ihrer Meinung nach schon beim Verkauf vorlagen, im Rahmen der Sachmängelhaftung geltend machen.

Innerhalb der ersten zwölf Monate nach Kauf ist der oder die Verkäufer:in in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Kauf nicht bestand. Danach ist die Käuferseite in der Beweispflicht.