Innerhalb der ersten zwölf Monate nach Kauf ist der oder die Verkäufer:in in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Kauf nicht bestand. Danach ist die Käuferseite in der Beweispflicht.
Innerhalb der ersten zwölf Monate nach Kauf ist der oder die Verkäufer:in in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Kauf nicht bestand. Danach ist die Käuferseite in der Beweispflicht.