Das Wichtigste zusammengefasst:
- Die Kindersitzpflicht gilt ab Geburt des Kinder.
- Sie besteht für Kinder bis zur Vollendung des 12. Jahres oder bis sie eine Größe von 1,50 m erreicht haben.
- Ab dem 12. Lebensjahr bzw. wenn sie größer als 1,50 m sind, dürfen Kinder auch ohne Kindersitz mitfahren. Selbstverständlich müssen sie aber mit einem Sicherheitsgut gesichert sein.
- Alle Vorschriften gelten auch für kurze Fahrten.
- Kindersitze müssen den gültigen ECE-Normen entsprechen.
Gesetzliche Grundlagen der Kindersitzpflicht
Laut § 21 StVO (Straßenverkehrsordnung) dürfen Kinder bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres bzw. bis zu einer Körpergröße von 1,50 m nur mit einem Kindersitz bzw. Babyschale im Auto mitfahren. Das heißt, Kinder ab deren Geburt benötigen eine entsprechende „Kinderrückhalteeinrichtung".
Kindersitze müssen die Vorschriften einer bestimmten Norm erfüllen. Diese Normen nennt man ECE-Normen und sind ein internationaler Standard für Kindersitze. Kindersitze, die die Tests der Norm bestanden haben, sind mit einem orangenen ECE-Prüfsiegel gekennzeichnet. Ein Kindersitz ohne Prüfsiegel darf in Deutschland weder verkauft noch verwendet werden.
Welche Kindersitznormen gibt es?
Derzeit sind folgende ECE-Normen für Kindersitze zugelassen:
- UN ECE Reg. 44/03 + 44/04Diese Normen richteten sich nach dem Gewicht des Kindes. Sie sind nur noch bis Ende August 2024 gültig. Danach dürfen Kindersitze mit dieser Kennung zwar nicht mehr verkauft, aber noch mindestens acht Jahre weiter genutzt werden.
- UN ECE Reg. 129 (i-Size)
Dies ist die neuste Zulassungs-Norm, welche sich nach der Größe des Kindes richtet. Außerdem müssen Kindersitze zusätzlich mit einem Seitenaufprallschutz ausgerüstet sein.
Im Gegensatz zu Kindersitzen nach den R-44 Normen, wurde geregelt, dass i-Size Kindersitze im Alter bis zu 15 Monaten entgegen der Fahrtrichtung oder seitlich zur Fahrtrichtung im Auto angebracht werden müssen.
Ob dein Kindersitz diesen Normen entspricht, kannst du an dem orangenen ECE-Prüfsiegel erkennen. Dieser ist entweder an der Seite, an der Rückwand oder unten am Kindersitz angebracht. Darauf ist u.a. zu lesen:
- Marke und Typ des Kindersitzes
- Größeneinteilung (Gewichtsklasse bzw. Körpergröße)
- Staatliche Prüfkennzeichen (z.B. E1 in einem Kreis = zugelassen in Deutschland)
- Norm, nach der der Kindersitz zugelassen wurde (z.B. R129/03)
Zur Info:
Im Gegensatz zu DIN-Normen sind ECE-Normen keine Empfehlung, sondern verpflichtend. Daher dürfen Kindersitze ohne ECE-Prüfsiegel in Deutschland weder verkauft noch verwendet werden – ansonsten riskierst du ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Das gleiche gilt übrigens auch, wenn du das Prüfsiegel vom Kindersitz entfernst. Kann die Polizei bei einer Kontrolle das Siegel nicht erkennen, ist es, als ob du ohne Kindersitz fährst.
Welcher Kindersitz passt in mein Auto?
Für Kindersitze gibt es drei Zulassungsarten. Anhand dieser Informationen erkennst du, ob der Kindersitz für dein Auto geeignet ist.
Universale Zulassung
Kindersitze mit einer universalen Zulassung können in alle gängigen Autos ohne besondere Vorrichtungen eingebaut werden. Für ISOFIX-Sitze gibt es bereits verbaute Verankerungspunkte. Ob dein Auto dafür geeignet ist, kannst du in der Bedienungsanleitung nachlesen.
Semi-Universal
Sitz mit einer semi-universalen Zulassung können in den meisten Autos verwendet werden. Dafür hat jeder Kindersitzhersteller eine Fahrzeugtypenliste, in der du nachsehen kannst, ob dein Auto aufgeführt und somit geeignet ist.
Fahrzeugspezifische Zulassung
Kindersitze mit dieser Zulassung, sind ausschließlich für die Nutzung in bestimmten Fahrzeugen zugelassen. Schau auch hier in die Fahrzeugtypenliste des Herstellers, ob dein Auto aufgeführt ist.
Befestigungsarten im Auto
ISOFIX
Mit einem ISOFIX System wird der Kindersitz fest mit dem Auto verbunden. Dazu verwendest du vorinstallierte ISOFIX-Verankerungspunkte im Fahrzeug sowie den oberen Haltegurt. Im Handbuch deines Autos kannst du nachsehen, ob dein Fahrzeug für eine ISOFIX-Befestigung geeignet ist.
Stützfuß
Kindersitze, die rückwärts ausgerichtet werden, haben einen Stützfuß. Diese Kindersitze werden auf der Beifahrerseite angebracht und da sich der Schwerpunkt des Sitzes über dem Fußraum deines Autos befindet, sorgt der Stützfuß für einen stabilen Halt.
Top Tether
Ein Top Tether ist ein zusätzlicher Haltegurt. Mit dem wird ein vorwärts gerichteter Kindersitz auf der Rücksitzbank zusätzlich verankert.
Zur Info:
Nach der neuesten Norm „i-Size“ müssen Kindersitze bis zum 15. Monat immer rückwärts ausgerichtet sein. ACHTUNG: wird das Kind auf dem Beifahrersitz transportiert – Airbag ausschalten!!!
Größere Kinder als Mitfahrer
Hat dein Kind das 12. Lebensjahr schon erreicht, ist aber kleiner als 1,50 m, kann es sein, dass der normale Gurt nicht richtig sitzt. Dafür bietet sich eine Sitzerhöhung an. Der ADAC empfiehlt hier eine Sitzerhöhung mit Rückenteil.
Kindersitzpflicht im Ausland
Bei (Urlaubs-)Reisen informiere dich bitte immer vor Abfahrt, ab welchem Alter ein Transport ohne Kindersitz erlaubt ist. Innerhalb Europas darf jedes Land die Vorschriften individuell festlegen. So müssen z.B. Kinder in Österreich bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres im Kindersitz mitfahren.
Fazit:
Ein Kindersitz ist keine zusätzliche Ausgabe, sondern eine Investition in die Sicherheit deines Kindes. Spare also nicht am falschen Ende und wähle einen Kindersitz, der den genannten Sicherheitsstandards entspricht.
Eine gute Hilfestellung bei der Auswahl des richtigen Kindersitzes findest du bei Maxi-Cosi / Dorel Germany GmbH Köln: Kindersitzberater
Weiterhin unterzieht der ADAC und die Stiftung Warentest immer wieder Kindersitze diversen Tests. Die Ergebnisse findest du hier:
ADAC Kindersitztests
Stiftung Warentest Kindersitztest 2024
Übrigens: Kindersitze sollten regelmäßig auf Beschädigungen überprüft werden. Bei einem Unfall muss der Sitz in der Regel ersetzt werden, auch wenn keine sichtbaren Schäden erkennbar sind.